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Die mit dem roten HalsbandFernwisser

Erinnert Ihr Euch noch an die Pop-/Housenummer „Die mit dem roten Halsband“ – die Hommage an den gleichnamigen dänischen Western?

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Dieser Softporno für Arme wäre kein Posting wert, wenn ich nicht eben entdeckt hätte, dass der Originalfilm in Deutschland indiziert gewesen ist. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hat jetzt ein Einsehen gehabt und streicht nach 25 Jahren „Die mit dem roten Halsband“ von der Liste indizierter Filme. Im Bundesanzeiger Nr.180 vom 30. November 2011, Bekanntmachung Nr.13/2011 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien heißt es hierzu:

Die mit dem roten Halsband Teil 1 und 2, Ekstase-Video, Sprockhövel, indiziert durch Entscheidung Nr. 2741 (V) vom 2. Dezember 1986, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr.241 vom 31. Dezember 1986.
Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.
Entscheidung Nr. A 304/11 vom 21. November 2011 (Pr.1155/11).

Die Begründung der Prüfstelle ist zum Piepen und gleichermaßen desillusionierend: Wer bislang glaubte, die Arbeit in der „Zensurbehörde“ wäre ein Traumjob, der darin bestünde, sich tagein, tagaus Horror- und Sexfilme anzuschauen zu können, wird vermutlich beim Lesen der Begründung seinen Berufswunsch sehr schnell überdenken. Denn das Verfassen von staubtrockenen Inhaltsanalysen zu Sexfilmen erscheint mir ungefähr genauso aufregend wie ein Schnecken-Wettrennen zu sein.

Die ganze Schönheit des literarischen Textes entfaltet sich erst, wenn man einen längeren Abschnitt aus der ursprünglichen Begründung des Filmverbots auf sich wirken lässt. Ich wünsche eine vergnügsame Lektüre:

Die Voraussetzungen der Pornographie werden von dem Videofilm deshalb erfüllt, weil sein Inhalt offensichtlich allein dazu dient, den Betrachter sexuell zu stimulieren durch die ausgedehnte Darstellung von Fellatio, Cunnilingus, Geschlechtsverkehr und anderer sexueller Handlungen, wie sich aus einer kurzen Darstellung der Szenenabläufe ergibt.
In der Episode „Die, mit dem roten Halsband“ sitzen eine Superblondine und eine etwas jüngere Frau mit einem roten Halsband und eine weitere zusammen, als der Anruf eines Mannes kommt, der alle drei einlädt. Schon zur Begrüßung sagt der Mann, daß er auf die Blondine „unheimlich geil“ sei. Diese schlägt vor, daß die Sexgenossin mit dem roten Halsband ohnehin die andere bereits vernaschen wolle und dies nun während ihrer Abwesenheit tun könne. Es folgen nun abwechselnd Großaufnahmen von den sexuellen Kontakten zwischen der Blondine und dem Mann einerseits und andererseits die lesbische Betätigung der beiden Daheimgebliebenen. Anschließend holt die Blondine die mit dem roten Halsband hinzu, woraufhin nunmehr die Halsbandfrau und der Mann miteinander Geschlechtsverkehr ausüben, während die beiden anderen Damen sich unter Zuhilfenahme eine Gummipenis lesbisch betätigen.
Im zweiten Teil dieser Episode will der Mann nunmehr auch die Dritte „durchficken“. Beim Koitus mit dieser tanzen die zwei anderen Frauen neben dem koitierenden Paar.

[via Pornoanwalt]

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